AGB
§ 1. Vertragsgegenstand
§ 2. Bestandteile und Änderungen des Vertrags
§ 3. Auftragsdurchführung
§ 4. Urheber- und Nutzungsrechte
§ 5. Vergütungsvereinbarungen
§ 6. Verschwiegenheitspflicht
§ 7. Pflichten des Kunden
§ 8. Gewährleistung und Haftung der Agentur
§ 9. Arbeitsunterlagen und weitere elektronische Daten
§ 10. Media-Planung und -Durchführung
§ 11. Vertragsdauer und Fristen zur Kündigung
§ 12. Regelung bei Streitigkeiten
§ 13. Schlussbestimmungen
§ 1. Vertragsgegenstand
1.1 Für alle Rechtsgeschäfte der eCouleur – Carolin Mertens & Patrick Persicke GbR, nachfolgend „eCouleur“ oder „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. eCouleur akzeptiert von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden nur nach gesonderter Anerkennung in Textform.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen eCouleur und dem Kunden mit dem Zweck der Ausführung eines Auftrages getroffen werden, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen sowie Nebenabreden. Erklärungen, die eine Übertragung von Nutzungsrechten zum Gegenstand haben, solche begründen, abändern oder erweitern, bedürfen der Textform einschließlich eigenhändiger Namensunterschriften beider Vertragsparteien.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen behalten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden ihre Gültigkeit, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils gültige Fassung ist im Internet über die Adresse „http://agb.ecouleur.com“ einseh- und speicherbar und kann auch jederzeit bei eCouleur angefordert werden.
1.4 Die Dienstleistungen von eCouleur stammen aus den Bereichen Branding, Kommunikation und Medien. Sie umfassen Leistungen aus den Bereichen Beratung, Kreation, Produktion oder Geschäftsbesorgungen, die im Zweifel nicht höchstpersönlich geschuldet sind. Die zu erbringenden Leistungen erhalten ihre ausführliche Beschreibung in den Briefings, Angeboten, Ausschreibungsunterlagen, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von eCouleur.
§ 2. Bestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1 Neben der Angebotsbestätigung durch den Kunden ist das vom Kunden an eCouleur auszuhändigende Briefing Basis für die Agenturarbeit und wesentlicher Vertragsbestandteil. Bei einer mündlichen oder fernmündlichen Überlieferung des Briefungs durch den Kunden an eCouleur erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings eine Zusammenfassung (sog. Re-Briefing). Dieses wird dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben. Der Kunde kann innerhalb von 5 Werktagen dem Re-Briefing in Textform widersprechen, ansonsten wird dieses verbindlich Vertragsbestandteil.
2.2 In Ermangelung abweichender ausdrücklicher Vereinbarung sind Meilensteine, Fristen und Termine unverbindlich und nicht fix. Die Agentur weist darauf hin, dass eine Vielzahl der Agenturleistungen die vorherige Erbringung von Vorleistungen des Kunden erfordert. Für unvollständige Lieferungen des Kunden bzw. nicht ordnungsgemäße Erbringung der Mitwirkungspflichten ist die eCouleur nicht verantwortlich.
2.3 eCouleur ist berechtigt bei Ereignissen höherer Gewalt, das vom Kunden beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Daraus resultiert jedoch kein Schadensersatzanspruch von Seiten des Kunden gegenüber eCouleur. Diese Regelung hat auch dann Bestand, wenn dadurch wichtige Termine und/oder Ereignisse für den Kunden nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
§ 3. Auftragsdurchführung
3.1 eCouleur arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Kunden, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden – insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter – in jeder möglichen Form zu vertreten.
3.2 Bei Auftragsdurchführung ist eCouleur verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge, Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Im Bereich der Kreation erarbeitet eCouleur auf Grundlage der Kundenvorgaben (Briefing) Entwürfe und wendet im Rahmen der Vorgaben seinen gestalterischen Spielraum an. eCouleur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen.
3.3 Es steht im Ermessen von eCouleur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von eCouleur im Zuge der Produktionsabwicklung Angebote für Fremdleistungen eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet eCouleur die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über eCouleur abgewickelt, berechnet sie 15 % des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt eCouleur gegenüber dem Werbungdurchführenden keinerlei Haftung. eCouleur tritt lediglich als Mittler auf.
3.4 Wird eCouleur mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Kunde damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die Preisliste von eCouleur, die im Internet über die Adresse „ http://preisliste.ecouleur.com “ abruf- und speicherbar ist (bzw. branchenübliche Honorarempfehlungen und -tarife). eCouleur erbringt keinerlei Leistungen unentgeltlich, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
3.5 Wird das Agenturhonorar mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von eCouleur erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet eCouleur ihren Aufwand entsprechend der in ihrer Preisliste ausgewiesenen Beraterhonorare.
§ 4. Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Die durch eCouleur hergestellten und gelieferten Inhalte sind rechtlich, insbesondere durch das Urheberrecht, ergänzend auch durch das Geschmackmuster-, Marken- und allgemeine Leistungsschutzrecht geschützt. Sollten im Einzelfall die Anforderungen der Werkqualität nach § 2 UrhG nicht erreicht werden, wird vereinbart, dass gleichwohl jene Regeln auf die betreffenden Gegenstände uneingeschränkt anzuwenden sind.
4.2 Jede Nutzung der Inhalte, auch auszugsweise, unterliegt den hier festgelegten Regelungen und bedarf im übrigen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch eCouleur.
4.3 Jede Übertragung von Nutzungsrechten setzt vorbehaltlich abweichender Regelungen die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars voraus. Der Kunde kann im Falle von Teilleistung bei Verzögerungen eine Teilrechnung für die bereits erbrachten Leistungen fordern. Vorbereitende Arbeiten, Vorentwürfe und ausgeschlossene Entwürfe bleiben Eigentum von eCouleur. Das gleiche gilt für die üblichen Belegexemplare.
4.4 Nutzungsrechtsabreden bedürfen einer ausdrückliche Vereinbarung, werden nicht konkludent eingeräumt und im Rahmen des zugrundeliegenden oder einer gesonderten Nebenabrede geregelt. Jede Übertragung von Nutzungsrechten gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarten Nutzungsarten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
4.5 Ist nichts schriftlich weiter vereinbart, erhält der Kunde das einfache und zeitlich unbegrenzte Recht, das von eCouleur entwickelte Werk weltweit zu nutzen. Dieses Recht ist auf den Kunden beschränkt. Jede Zugänglichmachung und Weitergabe an Dritte, insbesondere die Erteilung von Unterlizenzen, jede Bearbeitung, Umarbeitung oder Änderung, ist ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung von eCouleur untersagt.
4.6. Sämtliche über 4.5 hinaus gehenden Rechte, Verwertungsformen und Nutzungsarten bleiben einer ausdrücklichen Regelung vorbehalten.
4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die von eCouleur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Sie gehen nur insoweit auf den Kunden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. Vorentwürfe und Entwürfe verbleiben im alleinigen Eigentum von eCouleur.
4.8 Die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Gegenständen, insbesondere Entwürfen, Designs, Namen und/oder Zeichen zur Anmeldung oder Eintragung in die Schutzrechtsregister oder diesen vergleichbare Verzeichnisse ist nicht Gegenstand der Leistungen, die eCouleur zu erbringen verpflichtet ist. Die Agentur erbringt keinerlei Rechtsberatung oder sonstige Leistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
4.9. Die Klärung von Rechten übernimmt eCouleur nicht als eigene Leistung, sondern nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und zwar in Form einer Beauftragung geeigneter Stellen, insbesondere Rechtsberater, im Namen und im Auftrage sowie auf Rechnung des Kunden.
4.10 Die von eCouleur entwickelten Werbemittel dürfen von ihr angemessen und branchenüblich signiert werden und den erteilten Auftrag zur Eigenwerbung veröffentlichen. eCouleur achtet dabei darauf, dass die Veröffentlichung auf eine für den Kunden werblich unverfänglichen Art geschieht. Hierzu ist seitens des Kunden keine weitere Genehmigung einzuholen. Durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen eCouleur und Kunde kann diese Signierung und werbliche Verwendung ausgeschlossen werden. Die obligatorischen Belegexemplare sind eCouleur nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.
4.11 Eine Änderung der Agenturarbeiten im Original oder in der Reproduktion dürfen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte nicht vorgenommen werden. Jede Nachahmung, Um- oder Bearbeitung ist unzulässig und bedarf der ausdrückliche, vorherigen Zustimmung in der für Nutzungsrechte vereinbarten Form. Dies bezieht sich auch auf einzelne Teile des Werkes. Bei Zuwiderhandlung steht eCouleur vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens ein zusätzliches Honorar vom Kunden in mindestens der 2,6-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
4.12 Jede Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im ausdrücklich geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen Zustimmung von eCouleur. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mitübertragen, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist.
4.13 Über den Umfang der Nutzung steht eCouleur neben dem gesetzlichen auch ein vereinbartes Auskunftsrecht zu.
§ 5. Vergütungsvereinbarungen
5.1 Sämtliche Leistungen von eCouleur sind vergütungspflichtig. Sofern die Vergütung einzelner Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart, aber vom Kunden abgerufen werden, ebenso im Fall von Zusatzleisteungen, gelten die allgemeinen Preise des Preis-Leistungsverzeichnisses, das jederzeit von eCouleur angefordert oder unter der Adresse „http://preisliste.ecouleur.com“ eingesehen und gespeichert werden kann., hilfs- und ersatzweise die branchenüblichen Tarife und Honorarempfehlungen.
5.2. Wenn nichts anderes vertraglich geregelt ist, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Nach Ablauf dieses Zahlungstermins tritt ohne weiteres Verzug ein und eCouleur steht auch ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Erstattung der Verzögerungskosten, insbesondere von Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Unberührt bleibt dabei das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens.
5.3 Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Werbevorbereitung, Werbeplanung und Werbegestaltung enthalten. Separat berechnet werden: Werbetexte, Materialien, Reinzeichnungen und digitale Aufbereitungen, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Nutzungsrechts-Übertragungen sowie technische Kosten wie Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Programmierungen, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand. eCouleur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
5.4 Sollte sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum erstrecken, so kann eCouleur dem Kunden die bereits erbrachten Teilleistungen in Form von Abschlagszahlungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen sind nicht gebunden an eine für den Kunden nutzbare Form und können auch als reine Arbeitsgrundlage seitens eCouleur vorliegen.
5.5 Das Agenturhonorar inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Umsatzsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch eCouleur an den Kunden rein netto fällig. Zielüberschreitungen werden mit Verzugszinsen in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.6 Kommt eine von eCouleur ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die eCouleur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch davon unberührt. Durch von dem Kunden erwirkte Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, ist der Kunde zur Erstattung der anfallenden Kosten verpflichtet und stellt eCouleur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auf erstes Anfordern hin frei.
5.7 Tritt der Kunde von einem Auftrag zurück, berechnet eCouleur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis eine Woche vor Beginn des Auftrages 20%, ab einer Woche vor Beginn des Auftrages bis Beginn des Auftrages 35 %, ab Beginn bzw. während des Auftrages 80%.
5.8 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
§ 6. Verschwiegenheitspflicht
6.1 eCouleur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
6.2. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung erbringt eCouleur keine Leistungen der Auftragsdatenverarbeitung.
§ 7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet.
7.2. Gegenstand der Mitwirkung ist es – ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Auflistung – eCouleur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten, alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen fristgerecht und unentgeltlich zu liefern, Texte, Grafiken, Fotos in geeigneter Form, insbesondere auch digital zur Weiterbearbeitung, zu liefern.
7.3. Der Kunde verpflichtet sich, eCouleur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Die vorherige Klärung der Rechte obliegt allein dem Kunden. eCouleur übernimmt diese Klärung nicht als eigene Leistung, sondern nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und zwar in Form einer Beauftragung geeigneter Stellen, insbesondere Rechtsberater, im Namen und im Auftrage sowie auf Rechnung des Kunden.
7.4 Die Agentur behandelt alle überlassenen Arbeitsunterlagen mit Sorgfalt, schützt diese vor dem Zugriff Dritter, nutzt diese nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages und gibt diese falls gewünscht nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, jegliche anfallenden Gebühren Kosten für Nutzungsrechte etwa für die Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst), Foto- oder Bildagenturen, oder die KSK etc. abzuführen bzw. zu tragen. Verauslagt eCouleur diese Beiträgte, so ist der Kunde verpflichtet, diese eCouleur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach einem beendeten Vertragsverhältnis erfolgen.
7.6 Die von der eCouleur einbezogenen und beauftragten freien Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der eCouleur. Der Kunde darf im Zuge der Auftragsdurchführung von eCouleur eingesetzte Mitarbeiter, in Ermangelung abweichender Regelungen im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung von eCouleur nicht mit Projekten beauftragen – weder unmittelbar noch mittelbar.
7.7 Im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt stehende Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister sind dem Kunden nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit eCouleur gestattet.
§ 8. Gewährleistung und Haftung der Agentur
8.1 Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, wenn diese auf eigene Ideen, Wünsche oder Vorstellungen des Kunden beruhen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist eCouleur in der Pflicht, auf etwaige rechtliche Risiken aufmerksam zu machen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Handelt eCouleur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, obwohl sie Bedenken beim Kunden in Bezug auf die Zulässigkeit der Maßnahmen geäußert hat, so stellt der Kunde eCouleur von Ansprüchen Dritter frei. Die Anmeldung solcher Bedenken durch eCouleur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in Textform zu erfolgen. Befindet eCouleur eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution in Bezug auf eine durchzuführenden Maßnahmen als notwendig, so übernimmt hierfür der Kunde nach Absprache mit eCouleur die Kosten.
8.2 In keinem Fall haftet eCouleur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Haftung seitens eCouleur für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eCouleur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
8.3 eCouleur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
8.4 eCouleur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig erwirkt haben. Die Haftung ist in der Höhe auf den einmaligen Ertrag beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung eCouleurs für entgangenen Gewinn und/oder sonstige (Mangel-)Folgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
8.5 Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls ist eCouleur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.
8.6 Nach Abnahme der gebuchten Leistung durch den Kunden ist eCouleur von jeder Verantwortung für die Fehlerfreiheit entbunden. Soweit der Kunde von sich aus Änderungen/Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur.
§ 9. Arbeitsunterlagen und weitere elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die während der Auftragserarbeitung seitens eCouleur erstellt werden, verbleiben bei eCouleur. Der Kunde kann die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten nicht von eCouleur verlangen. Mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars schuldet eCouleur die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zum Resultat führenden Zwischenschritte in Form von Entwürfen, Skizzen, Produktionsdaten etc.
§ 10. Media-Planung und -Durchführung
10.1 eCouleur besorgt beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der ihr zugänglichen Daten der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsunterlagen. Dem Kunden wird kein bestimmter werblicher Erfolg durch die Leistungen seitens eCouleur geschuldet.
10.2 Alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte versucht eCouleur im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese diesen weiter zu geben.
10.3 Im Falle von umfangreichen Media-Leistungen ist eCouleur nach Absprache befugt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden zu berechnen und erst nach Zahlungseingang die Einbuchung bei den entsprechenden Medien vorzunehmen. Kann ein Schalttermin durch einen verspäteten Zahlungseingang nicht eingehalten werden, so ist die Haftung durch eCouleur ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen eCouleur ergibt sich dadurch nicht.
§ 11. Vertragsdauer und Fristen zur Kündigung
Der Abschluss eines Vertrags erfolgt, wenn der Kunde das Angebot eCouleur ausdrücklich in Textform bspw. durch eine E-Mail, Fax oder Brief gegenüber eCouleur zusagt. Ein schriftlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn eCouleur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12. Regelung bei Streitigkeiten
Im Falle von Streitigkeiten in Fragen von Qualitätsbeurteilung oder Höhe der Honorierung wir ein externes Gutachten herangezogen, um eine möglichst außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die dadurch entstehenden Kosten werden zwischen dem Kunden und eCouleur hälftig geteilt. Sollte der Gutachter zur Ansicht kommen, dass die Qualität nicht der vereinbarten Leistung entspricht, übernimmt eCoulour die Kosten des Gutachtens.
§ 13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von eCouleur in Köln.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.